Pflicht zur Rückmeldung nach spätestens nach 60 Minuten – Impressum

Impressum: Pflicht zur Rückmeldung nach spätestens nach 60 Minuten?

In den letzten Monaten gab es aufgrund eines Bamberger Urteils einige Verunsicherungen bezüglich des Internetrechtes und dem Urteil zur Rückmeldung nach 60 min.

Im Forum von e24 sind bereits einige Aspekte aufgezeigt.

Zum einen wird darauf hingewiesen, daß ein solcher Beschluß bis zum Vermerk als Kommentar noch Auslegungssache ist. Ein Anwalt hat hier zum Glück noch einen Spielraum. Sicher muß hier auch der Richtig gefunden werden.

Vor Werbeanrufen kann natürliche eine weitere Telefonnummer helfen. Mücken, die sich auf Kosten anderer Menschen bereichern, wird es wohl leider immer wieder geben. Ich finde Mücken sollten aussterben. Die Tierischen Mücken haben mich persönlich schon verseucht und echt genervt und die menschlichen Mücken sowieso.
Aber darum geht es jetzt nicht. Die menschlichen Mücken kann man ignorieren oder sich vor ihnen schützen, so gut es eben geht. Ansonsten hilft nur noch beten.

Ich empfehle hier einen AUTORESPONSER zu integrieren. Denn mehr als die Bestätigung des Kontaktes ist ja vorerst nicht gewünscht, soweit ich das verstehe. Das heißt, es muß vorerst nur bestätigt werden, daß die email mit dem jeweiligem Anliegen auch ankommt.

Jhala Maria Böttinger, in den Medien tätig, national und international seit 1999 – seit Anfang 2003 IHK Abschluß mit 3 Jähriger Berufsausbildung: Mediengestalterin für Digital- und Printmedien – Fachbereich – Nonprint – Operating – Beratend, wie ausführend.

…weiteres zu diesem Thema findet sich hier [URL=http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/7364-impressum-pflicht-zur-rueckmeldung-nach-spaetestens-nach-60-minuten.html]Impressum: Pflicht zur Rückmeldung nach spätestens nach 60 Minuten?[/URL]

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